Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – E-TEAM – LEHNER – ELEKTROTECHNIK
1.0 | Allgemeines | |
1.1 | Mündliche Nebenabreden bedürfen ebenso wie nachträgliche Vertragsänderungen der von beiden Vertragsteilen unterfertigten Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen von dieser Bestimmung. | |
1.2 | Bedingungen des Bestellers/Lieferanten und Ö-Normen kommen, soweit sie unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und den sonst getroffenen Vereinbarungen widersprechen, keine Geltung zu. | |
1.3 | Von uns beigestellte technische Unterlagen bleiben stets unser geistiges Eigentum | |
1.4 | Abschluss, Zuleitungs- und sonstige Baukosten oder -zuschüsse, die vom Besteller an Dritte wie Energieversorgungsunternehmen und dgl. zu bezahlen sind, sind nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen Besteller und uns. | |
2.0 | Kostenvoranschläge und Angebote: | |
2.1 | Kostenvoranschläge und Angebote werden nur schriftlich erteilt. | |
2.2 | Kostenvoranschläge sind entgeltlich und werden gemäß der Gebührenordnung für Ziviltechniker in Rechnung gestellt, doch wird bei Erteilung eines Auftrages im Umfang des Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt gutgeschrieben. | |
2.3 |
Angebote beinhalten nicht den Aufwand für Stemm- und
Verputzarbeiten, Schuttabfuhr sowie sonstige, im Angebot nicht
ausdrückling angeführte Leistungen, insbesondere nicht die Entsorgung alter Anlagenteile sowie sonstigen Sondermüll. | |
3.0 | Auftragsbestätigung | |
3.1 | Friedrich Lehner ist berechtigt, eine Bestellung innerhalb von 30 Tagen ab Einlangen entweder ausdrücklich durch Auftragsbestätigung oder konkludent durch Arbeitsbeginn anzunehmen. | |
4.0 | Leistungsausführung | |
4.1 |
Zur Ausführung des Auftrages sind wir erst verpflichtet, wenn alle
technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind, sowie
weiters der Besteller seine Verpflichtungen erfüllt hat und die baulichen, technischen und rechtlichen Vorraussetzungen zur Ausführung geschaffen sind. | |
4.2 | Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden oder Energieversorgungsunternehmungen, sowie vorgeschriebene Meldungen bei den Behörden hat der Besteller auf eigene Kosten zu veranlassen. | |
4.3 | Vom Besteller sind uns für die Zeit der Leistungsführung bis zur Übergabe kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen. | |
4.4 | Ebenso hat der Besteller Energie für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebs kostenlos beizustellen. | |
4.5 | Die Vornahme von, dem Besteller zumutbaren Änderungen in technischen Belangen im Zuge der Leistungsausführung bleibt uns vorbehalten. | |
4.6 | Der Versand von Waren, Gütern und dgl. erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Bestellers. | |
5.0 | Leistungsfristen und -termine: | |
5.1 | Wird die Leistungsausführung ohne Verschulden der Lieferfirma verzögert, schiebt dies vereinbarte Leistungsfristen entsprechend hinaus; auflaufende Mehrkosten gehen zulasten des Bestellers. | |
5.2 | Nur im Falle eines von uns verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Besteller frei, vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zurückzutreten; anderweitige Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. | |
6.0 | Übernahme: | |
6.1 | E-Team Lehner hat den Besteller vom Übergabetermin zeitgerecht zu verständigen | |
6.2 | Bleibt der Besteller der Übergabe fern, gilt die Übernahme als am vorgesehenen Übergabetermin erfolgt. | |
6.3 | Eine Inbetriebnahme durch den Besteller gilt als Übernahme |
7.0 Preise: 7.1 Die Preise verstehen sich unverpackt und verladen ab unserer Betriebsstätte und/oder der unserer inländischen Unterlieferanten. 7.2 Der Arbeitsaufwand wird nach unseren derzeit gültigen Montagesätzen verrechnet, ebenso Reisekosten, Zulagen, Auslösen und dgl.; für Materialverschnitt wird ein Zuschlag in dem in den Ö-Normen festgelegten Ausmaß berechnet. 7.3 Bei Aufmassverrechnung erfolgt die Prüfung des Aufmasses in Gegenwart des Bestellers; bleibt dieser trotz erfolgter Einladung der Aufmassprüfung fern, gelten die von uns verrechnetet Aufmasse als richtig ermittelt. 7.4 Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Besteller gewünscht, werden die durch die notwendigen Überstunden und beschleunigte Materialbeschaffung auflaufenden Mehrkosten berechnet. 7.5 Die Preise verstehen sich als Fixpreise bei fristgerechter Erfüllung. Wenn es durch Umstände, die in der Sphäre des Bestellers gelegen sind, zu Terminverschiebungen kommt, sind Preisveränderungen aufgrund gestiegener Material-, Arbeits- und sonstiger Kosten zulässig, die von uns spätestens bei der nächstfolgenden Abrechnung bekannt gegeben werden. |
8.0 Beigestellte Waren: 8.1 Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Besteller beigestellt, sind wir berechtigt, dem Besteller 10% vom Verkaufspreis dieser oder gleichartiger Waren in Rechnung zu stellen. 8.2 Vom Besteller beigestellte Geräte oder sonstige Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung. |
9.0 Eigentumsvorbehalt: 9.1 Alle gelieferten und montierten Anlagen, Waren, Geräte und dgl. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. |
10.0 Zahlungen: 10.1 Wir sind berechtigt, vor Beginn der Leistungsausführung Anzahlungen bis zu einem Drittel des Gesamtpreises zu verlangen. 10.2 Nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung hat der Besteller über unsere Aufforderung entsprechende Teilzahlungen zu leisten. 10.3 Werden uns nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder dessen wirtschaftliche Lage bekannt, sind wir berechtigt, auch vor Leistungsausführung vom Besteller Sicherstellung für die Bezahlung des gesamten Preises zu verlangen. 10.4 Der Kunde gibt die Zustimmung, dass die Daten des Rechtsgeschäftes an die Warenkreditevidenz des KSV weitergegeben werden dürfen. |
11.0 Zahlungsverzug: 11.1 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 11 % jährlich zu berechnen; hierdurch werden bestehende Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. 11.2 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, den gesamten Preis und sämtliche weitere Forderungen des Besteller – auch aus anderen Forderungen – sofort fällig zu stellen. 11.3 Kommt der Besteller seiner Zahlungspflicht nicht nach, sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Anlagen, Waren, Geräte und dgl. zurückzunehmen, ohne dass dies einen Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. 11.4 Alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten im Falle von Zahlungsverzug, insbesondere auch Mahn-, Inkasso-, und Gerichtsspesen eines von uns beigezogenen Anwaltes sind zu ersetzen. |
12.0 Beschränkung des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung): 12.1 Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass in folgenden Fällen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche ausgenommen bei grobem Verschulden unsererseits – ausgeschlossen sind: 12.2 Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten sind Schäden an bereits vorhandenen Leitungen und Geräten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler möglich. 12.3 Bei zerrüttetem und bindungslosem Mauerwerk sind durch Stemmarbeiten Schäden möglich. 12.4 Ist der Verlauf von im Mauerwerk verlegten Leitungen (Gas, Strom, Wasser, Telefon etc.) nicht erkennbar, ist deren Beschädigung durch Stemmarbeiten nicht auszuschließen. 12.5 Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer 12.6 Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die von uns ausdrücklich als solche bezeichnet werden, ist nur mit einer sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen. 12.7 Die erbrachte Leistung ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften über Wartung und Handhabung von Geräten und Anlagen, insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen und auf Grund sonstiger gegebener Hinweise einschließlich der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen des Verwenders, von diesen erwartet werden kann. |
13.0 Gewährleistung oder Garantie: 13.1 Gewährleistungsfälle sind vom Besteller unverzüglich nach Erkennbarkeit bei uns zu melden, widrigenfalls für dadurch entstehende größere Schäden nicht gehaftet wird. Die Gewährleistung erfolgt unter Ausschluss weiterer Ansprüche durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Wir sind berechtigt, anstelle einer Behebung auch ersatzweise die gleiche Sache nachzuliefern bzw. herzustellen. Nur wenn eine Behebung im vorangeführten Sinne nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, ist eine angemessene Preisminderung unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche zu gewähren. 13.2 Verbrauchs- und Verschleißmaterialien wie Batterien, Lampen, Sicherungen und dgl. sind nicht Gegenstand der Gewährleistung. 13.3 Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die vom Mangel betroffenen Teile von dritter Hand oder vom Besteller selbst verändert oder instandgesetzt worden sind, ausgenommen bei Verzug unsererseits bei der Erfüllung der Gewährleistung. |
14.0 Haftung für Schäden: 14.1 Friedrich Lehner haftet, ungeachtet allfälliger, sich nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ergebenen Haftungen, nur für verschuldete Schäden an den, dem Besteller gehörenden Gegenständen, die dieser im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat. 14.2 Alle sonstigen Ansprüche des Bestellers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz unsererseits vorliegt. |
15.0 Produkthaftung: 15.1 Wir haften nach dem Produkthaftungsgesetz 15.2 Die erbrachte Leistung ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die von diesen auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen und sonstigen Vorschriften über Wartung und Handhabung der Geräte und Anlagen – insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen – und auf Grund gegebener Hinweise einschließlich der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen des Verwenders erwartet werden kann.
16.0 | Erfüllungsort: |
16.1 | Erfüllungsort und Gerichtsstand ist A-5020 Salzburg |